Geräteprüfungen
nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) - Gehen Sie auf Nummer sicher!
Sinn der DGUV Vorschrift 3
Aus diesem Grund ist die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte in Ihrem Betrieb nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3, VBG 4 bzw. BGV A2) Pflicht.
Im Schadenfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der elektrischen Geräte nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten schließen die Berufsgenossenschaften eine Haftung aus, wenn Personen durch ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.
Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden!
Wir führen die Prüfungen auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 durch für:
Prüfung nach Instandsetzung
-> Elektrische Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 DIN EN50699:
Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte
-> Medizinische Geräte nach DIN EN 62353 (DIN VDE 0751) August 2008:
Prüfen der elektrischen Sicherheit elektromedizinischer Geräte nach dem Medizinproduktegesetz MPG und der zugehörigen Betreiberverordnung
-> Elektrische Anlagen bis 1000V nach DIN VDE 0105:
Prüfen der elektrischen Sicherheit von stationären Anlagen. Dies gilt für u.a. auch für Maschinen, die fest angeschlossen sind.
-> Stromversorgung von Elektrofahrzeugen nach DIN VDE 0100-722, Teil 7 Stromversorgung von Elektrofahrzeugen und VDE0100-600 / VDE0105-100:
Prüfen der Ladeeinrichtung (Wallbox) für Ihr Elektro Fahrzeug.
Dabei prüfen wir Ihre privaten Ladeeinrichtungen genauso wie öffentliche Ladeeinrichtungen
-> Ladekabel und ICCB ("Notladeziegel") werden wie Elektrische Betriebsmittel geprüft.
Was wird geprüft?
Ortsveränderliche Geräte und Maschinen
Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Stecker an einer Steckdose angeschlossen sind.
Zu diesen Geräten und Maschinen gehören z.B.:
- Monitore
- PCs
- Faxgeräte
- Drucker
- Kopierer
- Kaffeemaschinen
- Haartrockner
- Lampen
- Bohrmaschinen
- Schwingschleifer
- Netzteile
- Kabeltrommeln
- Verlängerungsleitungen
- Mehrfach - Steckdosen
- Ladekabel für E-Fahrzeuge
- ICCB (auch NotLadekabel oder Ladeziegel) für E-Fahrzeuge
- Laborgeräte usw.
Diese Liste stellt nur eine kleine Auswahl der zu prüfenden Geräte dar. Letztendlich muß fast alles geprüft werden, was über einen Stecker angeschlossen ist.
Wie wird geprüft?
1. Sichtprüfung
Hier werden die meisten Fehler gefunden, die einem meist schon mehr oder weniger ins Auge stechen.
Ausserdem kommen hier meist Geräte ans Tageslicht, die nicht mehr in Benutzung sind, aber immer noch am Netz hängen. Ladegeräte sind hier ein gutes Beispiel - die dazugehörigen Geräte gibt es meist schon lange nicht mehr, die Steckernetzteile sind aber immer noch in der Steckdose und verbrauchen hier unnötig Energie.
2. Elektrische Prüfung
- der Widerstand der Isolation.
- der Ersatzableitstrom.
- Berührungsstrom.
- der Schutzleiter- bzw. Differenzstrom.
Bei Kabeln, Verlängerungsleitungen etc. erfolgt zus. eine Widerstandsmessung aller aktiven Leiter. Dabei können auch Leitungsbrüche und Wackelkontakte gefunden werden.
3. Funktionsprüfung
4. Beurteilung
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind. Bei bestandener Prüfung wird eine Prüfplakette erteilt und aufgeklebt.
Gegebenenfalls erhält der Prüfling noch einen Barcode zur eindeutigen Identifizierung des Gerätes. Ein entsprechendes Protokoll wird erstellt und archiviert.
Bei festgestellten Mängeln darf das Gerät in diesem Zustand nicht weiter verwendet werden und muss entsprechend DIN VDE 0701 repariert werden.
5. Prüfintervalle
Die Richtwerte für die Prüffristen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind im §5 der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 festgelegt!
6. Rechtliche Bedeutung der Messprotokolle.
Die rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfprotokollen ist für den Betreiber einer elektrischen Anlage spätestens dann von Wichtigkeit, wenn es zu einem Unfall mit dem geprüften Gerät kommt. Wird der Verantwortliche in einen Personen- oder Schadensprozess verwickelt, muss er nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist. Zur eigenen Absicherung ist es daher unerlässlich, dass die durchgeführten Wiederholungsprüfungen an den elektrischen Geräten und Anlagen in einem Prüfprotokoll festgehalten werden. Unsere Messprotokolle sind Beweisurkunden für die Durchführung der Prüfungen.
Ihr Angebot
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles, kostenloses Angebot für Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 inklusive Dokumentation und Gerätekennzeichnung!
Am besten Sie fordern noch heute ein Angebot von uns an. Wir benötigen hierzu die Anzahl der zu prüfenden Geräte sowie bei Drehstromgeräten die Größe und Art des Anschlußes (meist sind das die großen, roten CEE Stecker).
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